Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hauswart- und Liegenschaftsdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IMMOwart GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") in Bezug auf Hauswart- und Liegenschaftsdienstleistungen. Sie gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Der Auftragnehmer erbringt Hauswart- und Liegenschaftsdienstleistungen gemäss dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Dazu zählen unter anderem:
Spezifische Leistungen werden im Einzelvertrag festgelegt.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber den vom Auftragnehmer unterbreiteten Kostenvoranschlag schriftlich akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen von 5% p.a. sowie Mahngebühren zu berechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis auszuführen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zu den zu betreuenden Objekten und Anlagen jederzeit gewährleistet ist. Verzögerungen, die durch mangelnde Zugänglichkeit verursacht werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht werden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Vertragsdauer wird im Einzelvertrag festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen vertragliche Pflichten ist eine fristlose Kündigung möglich.
Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen mit der üblichen Sorgfalt. Sollte der Auftraggeber Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen haben, sind diese innerhalb von 5 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer wird innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der IMMOwart GmbH.
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